Geld vom Staat
Vermögenswirksame Leistungen
Dein Arbeitgeber zahlt dir zusätzlich zum Gehalt meist noch einen festen Betrag als so genannte Vermögenswirksame Leistungen (oder kurz VL). Diese bekommst du nur, wenn du sie direkt vom Gehalt auf einen Sparvertrag einzahlen lässt. Wir empfehlen dir, diese VL zu nutzen, um beim Bausparen oder Fondssparen schneller ans Ziel zu kommen:
Erste Möglichkeit: 9% Sparzulage beim Bausparen
Wenn du die VL auf einen Bausparvertrag einzahlen lässt, bekommst du als Prämie vom Staat darauf 9% Arbeitnehmer-Sparzulage. Da maximal 470 Euro so gefördert werden, kannst du also 42,30 Euro Prämie bekommen - und das Jahr für Jahr.
Zweite Möglichkeit: 20% Sparzulage bei Aktienfonds
Wenn du dich an so genanntem Produktivkapital beteiligst, wie zum Beispiel an einem Aktienfonds der DEKA, ist der Zuschuss noch höher: 20% beträgt die Prämie für maximal 400 Euro Sparleistungen. Das macht jährlich 80 Euro, die du vom Staat geschenkt bekommst.
Am besten nutzt du beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig. Du kannst nämlich zusätzlich zu den VL deines Chefs noch von deinem Gehalt direkt auf die Veträge einzahlen und so die maximale Förderung ausnutzen. Du sicherst dir damit einen jährlichen Zuschuss von 114,30 Euro - einfach so!
VL-Verträge haben grundsätzlich eine Laufzeit von sieben Jahren. Die beiden Arbeitnehmer-Sparzulagen erhältst du, wenn dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Näheres erklärt dir gerne dein Berater bei der Sparkasse.
Zusätzliche Möglichkeit: 8,8% Wohnungsbauprämie
Ergänzend zu den vermögenswirksamen Leistungen erhalten Bausparer auf eigene Sparleistungen eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8%. Der geförderte Höchstbetrag beträgt dabei 512 Euro für Alleinstehende und
1.024 Euro für Ehepaare - macht zusätzlich 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro jährlich.
Auch die Vergabe der Wohnungsbauprämie ist an Einkommensgrenzen gekoppelt. Auch hierüber informiert dich dein Sparkassenberater gerne.







